Wer kümmert sich eigentlich um Ihre Rente?

Rentenberater
- sind gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten
- sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- sind für Ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts o. Landgerichts
- sind ein Organ der Rechtspflege
- sind an die Schweigepflicht gebunden
Informationen zu Gebühren der Rentenberatung
Die Vergütung des Rentenberaters wird – wie auch bei Rechtsanwälten – seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) der Anlage 1 zum RVG (§ 2 Abs. 2 RVG). Bei Rahmengebühren wird die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bestimmt (§ 14 Abs. 1 RVG). Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit – z. B. in besonders aufwändigen Fällen – eine Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung) zu treffen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich nach Auftragserteilung gern, ob diese für Ihr spezielles Anliegen eine Deckungs- / Kostenzusage erteilt. In jedem Fall werde ich Sie vor Erteilung des Mandats auf die voraussichtlich entstehenden Kosten hinweisen und Ihnen diese auch gern ausführlich erläutern. Hinweis: Beratungs- und Prozesskosten für Rentenversicherungen oder Betriebspensionen sind als Werbungskosten absetzbar
(BMF IV B 5 - S 2255 -286/97).
Als erfahrene Rentenberaterin stehe ich Ihnen rund um Fragen zur Rente zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!